Unternehmensbewertung beim Wegzug ins Ausland
Wer mit einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, kann steuerlich so behandelt werden, als hätte er die Anteile am Tag des Wegzugs verkauft. Einen Kaufpreis gibt es nicht; an seine Stelle tritt ein ermittelter Wert als Grundlage der Steuer.
Der Wegzug kann als Verkauf gelten
Die Wegzugsbesteuerung erfasst den Wertzuwachs, der bis zum Wegzug entstanden ist. Dafür werden die Anteile am Tag des Wegzugs einem Verkauf gleichgestellt; besteuert wird der Unterschied zwischen den Anschaffungskosten und dem Wert an diesem Tag. Geld fließt nicht; die Steuer kann trotzdem entstehen, und ihre Höhe hängt wesentlich vom Wert ab. Ob die Regel greift, hängt von der Beteiligung und von der Dauer der Steuerpflicht im Inland ab.
Steuerwert und Gutachtenwert
Fehlen zeitnahe Verkäufe unter fremden Dritten, wird der Wert aus den Ertragsaussichten abgeleitet, meist nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren des Bewertungsgesetzes. Es rechnet mit dem Durchschnitt vergangener Ergebnisse und einem festen Faktor. Bei gleichmäßigen Erträgen kann das passen. Wächst das Unternehmen nicht mehr wie zuvor oder liegt sein Risiko über dem Durchschnitt, entfernt sich dieser Wert vom Verkehrswert. Liegt der Verkehrswert darunter, kann ein Gutachten nach dem Bewertungsstandard der Wirtschaftsprüfer den niedrigeren Wert belegen. Ob die Finanzverwaltung ihn übernimmt, entscheidet sie im Einzelfall; das Gutachten muss ihr den Rechenweg offenlegen.
Stichtag und Zeitplan
Bewertet wird zum Tag, an dem der Wohnsitz im Inland endet. Was danach geschieht, bleibt außer Betracht; was an diesem Tag erkennbar war, gehört hinein. Wer den Wegzug plant, beginnt die Bewertung besser vor dem Umzug: Die Unterlagen lassen sich in Ruhe zusammenstellen, und die Planung entsteht aus der Sicht, die später verlangt wird.
Fälligkeit und Rückkehr
Die Steuer wird nicht in jedem Fall sofort in einer Summe fällig; das Gesetz sieht eine Verteilung über einen längeren Zeitraum vor, unter Umständen gegen Sicherheit. Kehrt der Steuerpflichtige innerhalb der gesetzlichen Frist zurück, kann die Steuer entfallen. Ob die Wegzugsbesteuerung greift und welche Regeln dann gelten, hängt vom Einzelfall ab und gehört in die Beratung.
Die Gegenprobe
Bevor Sie ein Gutachten weitergeben, prüfen Sie:
- Steht der Stichtag im Gutachten, und endet die Datenbasis dort?
- Ist begründet, warum die Planung von der Vergangenheit abweicht?
- Zeigt das Gutachten, wie stark der Wert am Zinssatz hängt?
Weiterlesen und Anfrage
Den Rahmen beschreibt die Übersichtsseite Unternehmensbewertung; was Steuerwert und Verkehrswert unterscheidet, erklärt die Seite Verkehrswert und Steuerwert. Schreiben Sie an office@eu-treuhand.de; Ihr persönlicher Ansprechpartner meldet sich.