Bilanzsteuerrecht & Umstrukturierungen
Ihr Unternehmen steht vor einer Nachfolge, einem Umbau der Struktur oder einer Verpachtung, oder der Jahresabschluss enthält Posten, die der Standardkontenrahmen nicht abbildet, etwa bei einem Ergebnisabführungsvertrag, auch im Fall einer Organschaft. Wir erstellen den Abschluss, rechnen die steuerlichen Folgen durch und bewerten Anteile, wenn ein Wert gebraucht wird.
Erst der Sachverhalt, dann die Buchung
Vor der ersten Buchung klären wir, was wirtschaftlich geschehen ist: Wer hält welche Anteile, welche Verträge bestehen, welche Währungen und welche Beteiligungen sind betroffen. Erst dann entscheiden wir, wie der Vorgang im Abschluss und in der Steuererklärung abgebildet wird. Holdingstrukturen und Beteiligungen von Investoren bilden wir so ab, dass die Beteiligungskette im Abschluss nachvollziehbar bleibt.
Ein Umbau der Struktur kann Abläufe vereinfachen und Doppelarbeit vermeiden. Wir ermitteln die steuerlichen Folgen und zeigen Ihnen, was sich dadurch einfacher erledigen lässt.
Prozessgestaltung und Arbeitserleichterung
Wir gestalten die Abläufe in Ihrer Buchhaltung und Verwaltung mit: Belegfluss, Digitalisierung, Anbindung von Bank, Kasse und Rechnungsprogramm, Schnittstellen zur Buchführung. Ziel ist weniger Handarbeit bei Ihnen und bei uns.
Auf der Ebene der Gesellschaften prüfen wir, ob weniger Einheiten, eine Zusammenlegung oder eine Holding die Verwaltung erleichtern und Doppelarbeit vermeiden. Die Umwandlung kann dabei das Mittel sein; die steuerlichen Folgen ermitteln wir vorher.
Mit der Struktur einer Gesellschaft sind Meldungen verbunden: die Meldung der wirtschaftlich Berechtigten zum Transparenzregister, die Anmeldung zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt und die Anzeige von Beteiligungen und Betriebsstätten im Ausland. Diese Meldungen übernehmen wir im Auftrag und auf Grundlage Ihrer Angaben.
Typische Fragestellungen
Nachfolge und Verpachtung
Soll der Betrieb an die nächste Generation übergehen oder verpachtet werden, rechnen wir die steuerlichen Folgen der in Betracht kommenden Formen durch, erstellen die Abschlüsse zum Übergang und ermitteln den Wert der Anteile in einem Gutachten, wenn er gebraucht wird.
Umwandlung
Verschmelzung, Spaltung oder Formwechsel verändern die Bilanz und die Steuerlage beider Seiten. Wir rechnen die Wahlrechte durch und stellen die Schlussbilanz und die Eröffnungsbilanz auf.
Bilanzielle Sonderfälle
Wertpapierbuchhaltung, Kryptowerte im Betriebsvermögen, Fremdwährungen und Kapitalinstrumente, die der Standardkontenrahmen nicht kennt, ordnen wir anhand der Verträge und der Rohdaten ein. Bei Gesellschaften mit Ergebnisabführungsvertrag prüfen wir, wie Gewinnabführung oder Verlustübernahme im Jahresabschluss abzubilden sind. Gehören mehrere Gesellschaften zu einer Gruppe, konsolidieren wir den Konzernabschluss.
Liquidation und freiwillige Prüfung
Bei einer Liquidation begleiten wir die Abschlüsse bis zur Löschung. Ist offen, ob die GmbH weitergeführt werden kann, steht die Fortführungsprognose davor; was der Wechsel zu Zerschlagungswerten bedeutet, zeigt die Seite Fortführungsprognose. Freiwillige Prüfungen übernehmen wir, wenn Gesellschafter oder Banken einen geprüften Abschluss wünschen.
Die Gegenprobe
Bevor ein Weg feststeht, klären wir:
- Welche Folgen hat der Weg für die Gesellschafter persönlich, nicht nur für die Gesellschaft?
- Was geschieht, wenn eine Annahme nicht eintritt, etwa ein Verkauf innerhalb weniger Jahre?
- Lässt sich jeder Schritt mit Verträgen und Bewertungen belegen, falls das Finanzamt nachfragt?
Kontakt
Beschreiben Sie uns in ein paar Sätzen, was ansteht, an office@eu-treuhand.de; ein Mandat entsteht damit noch nicht. Gesellschaftsverträge und Abschlüsse laden Sie später in den DATEV-Zugang hoch. Für einen Termin brauchen wir Ihren Namen und eine Rückrufnummer. Was wir übernehmen und was es kostet, legen wir fest, bevor wir beginnen. Ihr persönlicher Ansprechpartner meldet sich.