Politisch exponierte und international tätige Personen

EU-Bedienstete

Sie arbeiten bei der Europäischen Union und haben weitere Einkünfte oder familiäre Verbindungen in Deutschland. Wir prüfen Ihre steuerliche Gesamtlage; für eine erste Anfrage erreichen Sie uns unter office@eu-treuhand.de.

Ihr Gehalt als Bediensteter der Europäischen Union ist nach dem Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union von der deutschen Einkommensteuer befreit. Für Ihren steuerlichen Wohnsitz gelten besondere Regeln, die wir je Fall prüfen. Einkünfte neben dem Gehalt prüfen wir gesondert.

Weitere Einkünfte und Familie in Deutschland

Bei einer vermieteten Wohnung in Deutschland oder einem Depot klären wir, ob die Voraussetzungen einer deutschen Steuerpflicht vorliegen. Verdient Ihr Ehepartner in Deutschland, prüfen wir auch die steuerliche Behandlung der Ehegatten. Im Eintritts- oder Austrittsjahr ist zu prüfen, wie die Bezüge vor und nach dem Wechsel zu behandeln sind.

Wir besprechen das anhand Ihrer Unterlagen. Sie erhalten einen Entwurf, den Sie prüfen können; offene Punkte benennen wir. Ihre Unterlagen laden Sie in den passenden DATEV-Zugang hoch; welcher Zugang wofür gilt, steht auf der Seite DATEV Online.

Abgeordnete nationale Sachverständige

Sind Sie von Ihrem deutschen Dienstherrn als nationaler Sachverständiger nach Brüssel abgeordnet, gelten andere Regeln. Für abgeordnete nationale Sachverständige (Seconded National Experts) gibt es eine eigene Seite.

Kontakt

Schildern Sie Ihr Anliegen in wenigen Sätzen an office@eu-treuhand.de. Eine Anfrage begründet noch kein Mandat. Wir ordnen die Fragestellung ein, und Ihr persönlicher Ansprechpartner meldet sich. Für einen Termin oder einen Rückruf benötigen wir Ihren Namen und eine Rückrufnummer. Außerhalb der Telefonzeiten nimmt ein Anrufbeantworter Ihre Nachricht entgegen.

Umfang und Vergütung stimmen wir ab, bevor wir beginnen.