Wirtschaftsprüfer und Steuerberater als Sachverständige

Ein Gutachten, das Dritte
nachvollziehen können.

Unternehmensbewertung, bilanzielle Einzelfragen, Durchsicht fremder Arbeiten, Auswertung von Transaktionsdaten, Stellungnahmen zu Einzelfragen: Wir arbeiten mit offengelegten Annahmen, Rechtsquellen im Wortlaut und nachgerechneten Zahlen.

Annahmen offengelegt
Die Annahmen stehen im Gutachten, mit dem Grund, warum wir sie treffen
Rechtsquellen im Wortlaut
Wir zitieren Gesetz, Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung, nicht Zusammenfassungen
Zahlen nachgerechnet
Wir führen Zahlen auf ihre Quelle zurück, auch bei eigenen Berechnungen
Grenzen benannt
Was wir nicht geprüft haben und wo die Rechtslage offen ist, steht ebenfalls drin
Unser Ansatz

Akademisches Denken, auf den Fall angewandt

Ein Gutachten beginnt mit der Frage, nicht mit der Antwort. Wir fassen die Fragestellung so präzise, dass klar ist, was geprüft wird und was nicht. Dann lesen wir die Quellen selbst: Verträge, Abschlüsse, Rohdaten, Gesetz und Rechtsprechung im Wortlaut. Widersprüche zwischen Rechtsquellen legen wir offen, statt sie zu glätten.

Jeder Rechenweg wird so dokumentiert, dass ein Dritter ihn mit denselben Unterlagen wiederholen kann.

Vor dem Ergebnis steht die Gegenprobe: Welche andere Annahme würde das Ergebnis ändern, und wie stark? Unser Urteil richtet sich nach der Rechtslage und den Zahlen. So kann jeder Adressat, ob Gesellschafter, Gegenseite oder Finanzamt, den Rechenweg nachvollziehen.

Wofür

Typische Aufträge

Bilanzielle Einzelfragen

Kapitalinstrumente, die der Standardkontenrahmen nicht abbildet, Beteiligungen in mehreren Stufen, Umwandlungen, Wertpapiere und Kryptowerte im Betriebsvermögen.

Zweiter Blick für Berufskollegen

Eine bilanzielle oder technische Sonderfrage aus Ihrem Mandat, geschildert ohne Namen. Das Mandat bleibt bei Ihnen, die Stellungnahme erhalten Sie.

Durchsicht für Mandanten

Ein vorliegender Jahresabschluss, eine Bewertung oder eine Honorarabrechnung, unabhängig nachgerechnet. Wir benennen, was wir bestätigen können und was offenbleibt.

Transaktionsdaten

Auswertung von Krypto- und Fremdwährungsbeständen über mehrere Anbieter und Jahre, mit Zuordnung, Lücken und Varianten, als Anlage für Erklärung oder Verfahren.

Freiwillige Prüfung

Ein geprüfter Jahresabschluss, wenn Gesellschafter oder Banken ihn wünschen, mit Prüfungsbericht.

Stellungnahme zu einer Einzelfrage

Eine fachliche Stellungnahme zu einer bilanziellen oder steuerlichen Frage, etwa gegenüber dem Finanzamt im Einspruch oder gegenüber einem Vertragspartner. Anders als das Gutachten vertritt sie einen Standpunkt und sagt das auch.

Fortführungsprognose

Liquiditätsplanung ab dem Stichtag für eine GmbH in der Krise, mit belegten Annahmen und der Beurteilung, ob die Fortführung überwiegend wahrscheinlich ist; dokumentiert so, dass Dritte jeden Schritt nachvollziehen können.

Ablauf

Wie wir vorgehen

Von der Frage zum Gutachten
1. Fragestellung & Unterlagen
Sie schildern den Fall. Wir fassen die Frage, nennen die benötigten Unterlagen und sagen, ob wir den Auftrag übernehmen können.
2. Angebot
Umfang, Vergütung und Zeitplan stehen im Angebot. Erst mit Ihrer Zustimmung beginnen wir.
3. Analyse & Gegenprobe
Wir lesen Quellen und Rohdaten, rechnen nach, prüfen alternative Annahmen und halten offene Punkte fest.
4. Gutachten
Sie erhalten die schriftliche Fassung mit Fragestellung, Grundlagen, Rechenweg, Ergebnis und Grenzen.
5. Erläuterung
Wir erläutern das Ergebnis im Gespräch, auf Wunsch auch gegenüber den Adressaten des Gutachtens.
Umfang und Reihenfolge richten sich nach Fragestellung und Unterlagen.

Woran Sie ein tragfähiges Gutachten erkennen

Bevor Sie ein Gutachten weitergeben, prüfen Sie:

  • Stehen die Annahmen drin, und ist begründet, warum sie gewählt wurden?
  • Sind die Rechtsquellen im Wortlaut zitiert, nicht nur dem Sinn nach?
  • Kann ein Dritter den Rechenweg mit denselben Unterlagen wiederholen?
  • Ist benannt, was nicht geprüft wurde?
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Für wen arbeiten Sie?

Für Gesellschafter und Unternehmen, für Berufskollegen mit einer Sonderfrage aus ihrem Mandat und für Mandanten, die eine vorhandene Arbeit nachgerechnet haben möchten.

Wie lange dauert ein Gutachten?

Das hängt von Fragestellung und Unterlagen ab. Den Zeitplan nennen wir im Angebot, bevor wir beginnen.

Bleibt die Anfrage vertraulich?

Verschwiegenheit ist Berufspflicht. Kollegen können den Fall schildern, ohne ihren Mandanten zu nennen.

Was kostet ein Gutachten?

Umfang und Vergütung stehen im Angebot. Für eine erste Einschätzung, ob wir den Auftrag übernehmen können, genügt eine kurze Schilderung.

Ein Urteil nach Rechtslage und Zahlen, das Dritte nachvollziehen können.

Schreiben Sie an office@eu-treuhand.de; Ihr persönlicher Ansprechpartner meldet sich.

Anfrage

Schildern Sie die Fragestellung in ein paar Sätzen an office@eu-treuhand.de, Kollegen auch ohne Namen des Mandanten; ein Mandat entsteht daraus noch nicht. Unterlagen übergeben Sie später über den passenden DATEV-Zugang.

Fragestellung schildern