Für Kollegen und Mandanten

Zweiter Blick

Sie haben einen Jahresabschluss, eine Bewertung oder eine Honorarabrechnung vor sich und möchten wissen, ob sie trägt. Wir rechnen vorhandene Arbeiten unabhängig nach und erstellen Gutachten. Kollegen können anfragen, ohne ihren Mandanten zu nennen.

Für Berufskollegen

Eine bilanzielle oder technische Sonderfrage lässt sich mit einem zweiten Blick von außen klären. Kollegen schildern uns den Fall ohne Namen; wir sagen, ob wir ihn übernehmen können, und was die Durchsicht kostet. Das Mandat bleibt bei Ihnen. Unsere Stellungnahme erhalten Sie.

Häufige Anlässe sind Abschlüsse mit Beteiligungen in mehreren Stufen, Umwandlungen, Wertpapier- und Kryptobestände im Betriebsvermögen sowie die Auswertung von Transaktionsdaten, für die wir eigene Werkzeuge einsetzen.

Für Mandanten

Sie möchten einen Jahresabschluss, eine Unternehmensbewertung oder eine Honorarabrechnung unabhängig nachrechnen lassen, etwa vor einem Verkauf, einer Auseinandersetzung unter Gesellschaftern oder einer Übergabe. Wir rechnen nach, prüfen die Herkunft der Zahlen und benennen, was wir bestätigen können und was offenbleibt.

Wir erstellen Gutachten zum Wert von Anteilen und zu bilanziellen Einzelfragen. Grundlage sind die Unterlagen, die Sie uns geben; welche das sind, legen wir zu Beginn fest.

Wie wir vorgehen

Wir lesen zuerst die Unterlagen, dann die Berechnung. Zahlen führen wir auf ihre Quelle zurück. Weicht unser Ergebnis ab, zeigen wir die Stelle und den Grund. Rechtsquellen zitieren wir im Wortlaut; wo die Rechtslage offen ist, sagen wir das.

Sie erhalten eine schriftliche Stellungnahme mit Prüfungsumfang, Grundlagen und Ergebnis. Was wir nicht geprüft haben, steht ebenfalls darin. Mehr zu unserer Arbeitsweise bei Gutachten steht auf der Seite Gutachten und Sachverständigentätigkeit.

Die Gegenprobe

Vor der Stellungnahme klären wir:

  • Liegen uns die Unterlagen vor, auf denen die ursprüngliche Arbeit beruhte?
  • Rechnen wir mit denselben Annahmen, oder erklärt eine andere Annahme die Abweichung?
  • Ist unser Ergebnis so belegt, dass ein Dritter es nachvollziehen kann?

Anfrage

Schildern Sie den Fall in ein paar Sätzen an office@eu-treuhand.de, Kollegen auch ohne Namen des Mandanten; ein Mandat entsteht daraus noch nicht. Unterlagen übergeben Sie später über den passenden DATEV-Zugang. Umfang und Vergütung stimmen wir ab, bevor wir beginnen. Ihr persönlicher Ansprechpartner meldet sich.