Fortführungsprognose durch Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Oppenau
Sie führen die GmbH.
Die Fortführungsprognose erstellen wir.
Das Eigenkapital ist aufgebraucht oder die Bank verlangt eine Planung: In solchen Lagen hängt für eine GmbH vieles an der Frage, ob sie weitergeführt werden kann. Die Antwort gibt eine Fortführungsprognose. Wir erstellen sie nach dem Standard der Wirtschaftsprüfer, mit einer Liquiditätsplanung ab dem Stichtag und mit Annahmen, die belegt sind. Das Ergebnis kann auch negativ ausfallen; dann sagen wir das. Was eine Prognose rechnet, zeigen wir unten an einem Beispiel mit Zahlen.
Prognose und Jahresabschluss im selben Haus
Wir sind Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft. Die Fortführungsprognose folgt IDW S 11, dem Standard der Wirtschaftsprüfer für die Beurteilung von Insolvenzgründen; der Jahresabschluss, der auf ihr aufbaut, und die Steuer entstehen im selben Haus. Prozesse und Rechenwerkzeuge haben wir selbst gestaltet; sie tragen die Mechanik, das Urteil über Annahmen und Ergebnis trifft der Wirtschaftsprüfer.
Der Anlass bestimmt Zeitraum und Tiefe
Deckt das Vermögen die Schulden nicht mehr, entscheidet die Prognose, ob eine Überschuldung vorliegt; die Planung reicht dann über den Zeitraum, den der Standard für diese Frage vorsieht. Geht es darum, ob die GmbH ihre Zahlungen künftig leisten kann, reicht die Planung in aller Regel weiter. Zeigt der Jahresabschluss einer GmbH Verluste und ist das Eigenkapital aufgebraucht, trägt in aller Regel erst die Prognose die Bilanzierung zu Fortführungswerten. Vor dem Angebot klären wir, welche Frage zu beantworten ist und wer die Antwort lesen soll; daraus folgen Zeitraum und Tiefe.
Was eine Fortführungsprognose ist
Eine Fortführungsprognose beantwortet eine Frage: Kann die GmbH ihre Rechnungen weiter bezahlen? Dafür wird ab einem Stichtag geplant, welche Zahlungen eingehen und welche fällig werden, Monat für Monat, über den Zeitraum, den der Anlass vorgibt. Zählen darf nur, was belegt ist: Aufträge, Zahlungsziele, Kreditlinien, Zusagen. Das Ergebnis heißt positiv, wenn die Fortführung danach überwiegend wahrscheinlich ist, sonst negativ.
Vereinfacht sind drei Lagen zu unterscheiden. Überschuldet ist eine GmbH, wenn ihr Vermögen die Schulden nicht mehr deckt und die Fortführung über den vorgesehenen Zeitraum nicht überwiegend wahrscheinlich ist. Ist die Prognose positiv, steht der Fehlbetrag in der Bilanz nicht für eine Überschuldung. Zahlungsunfähig ist die GmbH, wenn sie fällige Zahlungen nicht mehr leisten kann; dann darf die Geschäftsführung in aller Regel nicht abwarten. Drohend zahlungsunfähig ist sie, wenn das absehbar ist; hier reicht die Planung in aller Regel weiter, und die Geschäftsführung darf einen Insolvenzantrag stellen, muss es aber nicht.
Die Zeiträume zeigt das Beispiel unten. Die Prognose nimmt der Geschäftsführung keine Pflicht ab; sie liefert die Zahlen, auf denen eine Entscheidung ruht. Welche Schritte dann folgen, klärt ein Rechtsanwalt.
Ein Beispiel mit Zahlen
Alle Zahlen sind frei gewählt und gerundet; sie beschreiben kein tatsächliches Unternehmen. Beispielbetrieb ist eine Handels-GmbH mit Stichtag 1. Januar. Ihre Bilanz zeigt nach zwei Verlustjahren einen Fehlbetrag von 150.000 Euro; das Vermögen deckt die Schulden nicht mehr. Die Prognose fragt, ob die GmbH trotzdem weitergeführt werden kann; Beispielzeitraum sind zwölf Monate.
Liquiditätsplanung (Beispiel)
Stichtag: Guthaben 40.000 Euro und freie Kreditlinie 60.000 Euro, verfügbar 100.000 Euro.
Erstes Quartal: Einzahlungen 600.000 Euro, Auszahlungen 680.000 Euro, Bestand am Ende 20.000 Euro.
Zweites Quartal: Einzahlungen 620.000 Euro, Auszahlungen 700.000 Euro, darunter eine Steuernachzahlung und eine Tilgung; Bestand am Ende minus 60.000 Euro.
Drittes Quartal: Einzahlungen 720.000 Euro, Auszahlungen 660.000 Euro, Bestand am Ende 0 Euro.
Viertes Quartal: Einzahlungen 760.000 Euro, Auszahlungen 680.000 Euro, Bestand am Ende 80.000 Euro.
Die Monatsplanung dahinter zeigt die Lücke im fünften Monat: Es fehlen 60.000 Euro, obwohl das Jahr insgesamt beinahe ausgeglichen endet.
Mit belegter Maßnahme (Beispiel)
Ein Gesellschafter sagt schriftlich ein Darlehen von 100.000 Euro zu, Auszahlung im vierten Monat, Rückzahlung nicht vor Ablauf des Planjahres.
Bestand am Ende des zweiten Quartals: 20.000 plus 620.000 plus 100.000 minus 700.000, gleich 40.000 Euro.
Drittes Quartal 100.000 Euro, viertes Quartal 180.000 Euro; der Tiefpunkt des Jahres liegt bei 20.000 Euro am Ende des ersten Quartals.
Die Planung weist in keinem Monat eine Lücke aus, die Annahmen sind an der Vergangenheit geprüft, die Zusage liegt vor.
Ergebnis im Beispiel: Die Fortführung ist überwiegend wahrscheinlich. Der Fehlbetrag in der Bilanz steht dann nicht für eine Überschuldung.
Ohne Nachweis (Gegenfall)
Der Gesellschafter hat Hilfe in Aussicht gestellt, aber nichts unterschrieben; die Bank hat eine Erhöhung der Linie abgelehnt.
Eine Absicht zählt in der Prognose nicht. Die Lücke von 60.000 Euro im fünften Monat bleibt.
Ergebnis im Beispiel: Die Fortführung ist nicht überwiegend wahrscheinlich; die Prognose fällt negativ aus.
Dann folgt der zweite Schritt: Vermögen und Schulden werden zu den Werten angesetzt, die eine Abwicklung brächte; wie das aussieht, zeigt der nächste Abschnitt.
Beide Fälle rechnen mit denselben Einzahlungen und Auszahlungen; sie unterscheiden sich allein darin, ob die Maßnahme belegt ist. Darum gehört zu jeder Prognose der Nachweis, nicht nur die Absicht. Für die Frage, ob die GmbH ihre Zahlungen künftig leisten kann, reicht die Planung in aller Regel weiter; im Beispiel wären das 24 Monate, gezeigt sind die ersten zwölf. Das Ergebnis hängt in jedem Fall von den Umständen des Einzelfalls ab, und die Pflichten der Geschäftsführung bleiben bestehen, auch bei positiver Prognose.
Wenn die Fortführungsannahme entfällt
Jahresabschluss und Überschuldungsprüfung gehen davon aus, dass die GmbH weitergeführt wird. Vorräte zählen dann zu dem, was der Verkauf bringt, Einrichtung zu dem, was sie dem Betrieb wert ist. Fällt die Prognose negativ aus oder steht der Fortführung sonst etwas entgegen, entfällt diese Annahme. Dann wird gerechnet, was eine Abwicklung brächte: Vorräte im Räumungsverkauf, Einrichtung als Gebrauchtware, Forderungen mit Ausfällen und Abzügen, dazu neue Schulden für Kündigungen und auslaufende Verträge. Diese Werte heißen Zerschlagungswerte.
Zu Fortführungswerten (Beispiel)
Vorräte 400.000 Euro, Forderungen 300.000 Euro, Einrichtung 150.000 Euro, Guthaben 40.000 Euro: Vermögen zusammen 890.000 Euro.
Schulden 1.040.000 Euro.
Eigenkapital: 890.000 minus 1.040.000 gleich minus 150.000 Euro.
Zu Zerschlagungswerten (Beispiel)
Vorräte 200.000 Euro, Forderungen 240.000 Euro, Einrichtung 30.000 Euro, Guthaben 40.000 Euro: Vermögen zusammen 510.000 Euro.
Schulden 1.040.000 Euro plus 110.000 Euro für die Abwicklung, zusammen 1.150.000 Euro.
Eigenkapital: 510.000 minus 1.150.000 gleich minus 640.000 Euro.
Der Fehlbetrag hat sich mehr als vervierfacht, obwohl sich im Betrieb nichts geändert hat; die Abschläge hängen von Branche und Lage ab. Bei einer GmbH, deren Eigenkapital zu Fortführungswerten noch positiv ist, kann es allein durch diesen Wechsel negativ werden. Fällt die Prognose negativ aus und deckt das Vermögen zu Zerschlagungswerten die Schulden nicht, ist die GmbH in aller Regel überschuldet. Was daraus für die Geschäftsführung folgt und bis wann, klärt ein Rechtsanwalt.
Feste Schritte, Zeit für das Detail
Eine Fortführungsprognose entsteht bei uns in festen Schritten, vom Liquiditätsstatus am Stichtag über die Planung der Ein- und Auszahlungen bis zur Dokumentation. Weil die Schritte feststehen und die Werkzeuge eigene sind, geht wenig Zeit an die Mechanik verloren; das hält den Honorarrahmen im Verhältnis zum Auftrag. Die gewonnene Zeit geht in das Detail: in die Zahlungsziele der Kunden, die Fälligkeit von Steuern und Tilgungen und die Frage, ob eine zugesagte Maßnahme wirklich belegt ist, denn dort entscheidet sich die Prognose.
Was wir für Sie erstellen
Fortführungsprognose zur Überschuldungsprüfung
Liquiditätsplanung ab dem Stichtag nach IDW S 11 über den Zeitraum, den der Standard für diese Frage vorsieht, mit belegten Annahmen und der Beurteilung, ob die Fortführung überwiegend wahrscheinlich ist; dokumentiert so, dass Dritte jeden Schritt nachvollziehen können.
Planung bei drohender Zahlungsunfähigkeit
Reicht die Frage weiter, reicht in aller Regel auch die Planung weiter; wir zeigen, in welchem Monat es eng wird und was eine Maßnahme bewirkt.
Fortführung im Jahresabschluss
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses prüfen wir, ob der Fortführung etwas entgegensteht; wo es darauf ankommt, erstellen wir die Prognose, die den Abschluss zu Fortführungswerten trägt.
Liquiditätsstatus am Stichtag
Welche Mittel stehen bereit, welche Zahlungen sind fällig: Der Status ist der Ausgangspunkt jeder Prognose und zeigt, ob die GmbH ihre fälligen Zahlungen heute leisten kann.
Überschuldungsstatus zu Zerschlagungswerten
Fällt die Prognose negativ aus oder steht der Fortführung sonst etwas entgegen, stellen wir Vermögen und Schulden zu den Werten gegenüber, die eine Abwicklung brächte, mit Abschlägen je Posten und den Kosten der Abwicklung. Der Status zeigt, ob und in welcher Höhe die Schulden das Vermögen übersteigen; was daraus für die Geschäftsführung folgt, klärt ein Rechtsanwalt.
Sanierungskonzept nach IDW S 6
Soll die GmbH aus der Krise geführt werden, braucht es ein Konzept, das die Ursachen benennt und mit Zahlen zeigt, ob der Betrieb nach den geplanten Maßnahmen wieder tragfähig ist. Wir erstellen es nach dem Standard der Wirtschaftsprüfer; jede Maßnahme ist zu belegen, und das Ergebnis kann auch lauten, dass es nicht reicht.
Unterlagen für das Bankgespräch
Verlangt die Bank eine Planung, stellen wir die Unterlagen zusammen, Liquiditätsplanung und Prognose samt den Nachweisen dahinter, so geordnet, dass der Rechenweg sichtbar ist. Auf Wunsch begleiten wir das Gespräch und erläutern die Zahlen; ob und wie die Bank finanziert, entscheidet sie selbst.
Zweitmeinung zu Prognose oder Planung
Eine vorliegende Prognose oder die Planung eines Dritten, nachgerechnet: Stichtag, Annahmen, Nachweise und Rechenweg; wir benennen, was trägt und was offenbleibt.
Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten
Insolvenzantrag, Haftung der Geschäftsführung und Verhandlungen mit Gläubigern gehören in die Hand eines Rechtsanwalts. Dann nennen wir Ihnen auf Wunsch Rechtsanwälte, mit denen wir zusammenarbeiten, und bleiben Ihr Ansprechpartner für Zahlen und Planung. Das anwaltliche Mandat führt der Rechtsanwalt in eigener Verantwortung.
Fünf Schritte vom Stichtag zur Prognose
Woran Sie eine tragfähige Fortführungsprognose erkennen
Bevor Sie eine Prognose weitergeben, prüfen Sie:
- Steht der Stichtag fest, und beginnt die Planung dort mit dem tatsächlichen Bestand an Mitteln?
- Sind die Annahmen zu Umsatz, Zahlungszielen und Kosten begründet und an der Vergangenheit geprüft?
- Ist jede Maßnahme, auf der das Ergebnis ruht, belegt oder nur angekündigt?
- Kann ein Dritter den Rechenweg mit denselben Unterlagen wiederholen?
Kurz beantwortet
Kann die Prognose negativ ausfallen?
Ja. Trägt die Planung die Fortführung nicht, sagen wir das mit Rechenweg. Was dann zu tun ist und bis wann, klärt ein Rechtsanwalt; wir bleiben für die Zahlen zuständig.
Ersetzt die Prognose eine Entscheidung der Geschäftsführung?
Nein. Die Pflichten der Geschäftsführung bleiben bestehen; die Prognose liefert die Zahlen, auf denen die Entscheidung ruht.
Was ändert sich, wenn die Fortführungsannahme entfällt?
Vermögen und Schulden werden zu den Werten gerechnet, die eine Abwicklung brächte; das Eigenkapital fällt dann meist deutlich tiefer aus. Wie das aussieht, zeigt das Beispiel oben. Was daraus folgt, klärt ein Rechtsanwalt.
Was kostet eine Fortführungsprognose?
Den Honorarrahmen nennen wir nach Durchsicht der Unterlagen im Angebot; er richtet sich nach Umfang und Detailtiefe.
Kann ich mich ohne konkreten Fall informieren?
Ja, etwa wenn der Jahresabschluss einen Verlust zeigt und Sie wissen möchten, was auf Sie zukommt. Was ein Erstgespräch kostet, sagen wir vor dem Termin.
Eine Prognose, die das gewünschte Ergebnis liefert, hilft niemandem. Wir rechnen mit belegten Annahmen und sagen auch, wenn es nicht reicht.
Schreiben Sie an office@eu-treuhand.de; Ihr persönlicher Ansprechpartner meldet sich.
Anfrage
Schildern Sie Lage und Stichtag in ein paar Sätzen an office@eu-treuhand.de, auch ohne konkreten Fall; ein Mandat entsteht daraus nicht. Für einen Termin nennen Sie uns Ihren Namen und eine Rückrufnummer. Unterlagen übergeben Sie später über den passenden DATEV-Zugang.