Mandanten

Zusammenarbeit Schritt für Schritt

Diese Seite erklärt die Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei ohne Anmeldung: was nach der Beauftragung geschieht, welche Unterlagen Sie wann und wohin geben, wie Sie Entwürfe freigeben und wo Sie Auswertungen und Bescheide finden. Maßgeblich bleibt Ihr Auftragsschreiben.

Schreiben Sie an office@eu-treuhand.de. Für eine Rückrufbitte nennen Sie Ihren Namen und eine Rückrufnummer; Ihr persönlicher Ansprechpartner meldet sich.

Zugang

DATEV Online

Alle digitalen Zugänge zu Unternehmen online, Meine Steuern, Arbeitnehmer online und Meine Kommunikation an einem Ort, mit der Zuordnung, welche Unterlage wohin gehört.

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Formulare

Downloads & Formulare

Vollmacht, Allgemeine Auftragsbedingungen, Personalfragebogen und Checkliste Jahresabschluss: Downloadhinweise und Anforderungsweg.

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Merkblätter

Merkblätter zu Steuerthemen, nach Verlagsangabe bei Rechtsänderungen aktualisiert. Die Checkliste Jahresabschluss finden Sie unter Downloads & Formulare.

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Hilfe

Hilfe bei Problemen

Anmeldung, Upload, fehlender Entwurf oder Bescheid: Antworten auf die häufigsten Störungen und der Weg zu uns, wenn es nicht weitergeht.

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Beginn

Nach der Beauftragung

Die ersten Schritte sind überschaubar. Was wir von Ihnen brauchen, steht hier.

Was Sie tun

  1. Sie senden uns das unterzeichnete Auftragsschreiben als Scan per E-Mail zurück. Es nennt Umfang und Termine Ihres Mandats.
  2. Sie unterzeichnen die Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen. Das Formular finden Sie unter Downloads & Formulare.
  3. Sie registrieren sich für die DATEV-Anwendungen nach den Hinweisen, die für Ihren Zugang bereitgestellt werden, und hinterlegen Ihre Kontaktdaten für Rückfragen.
  4. Bei einem Betrieb nutzen Sie getrennte Geschäftskonten bei einer Bank mit Schnittstelle zum DATEV-Rechenzentrum. Fehlt die Schnittstelle, stimmen wir den Weg mit Ihnen ab.

Was wir tun

  1. Wir stoßen den DATEV-Vertrag für Ihre Anwendungen an. Bei einem Betrieb schließen Sie ihn als eigenen Vertrag mit DATEV; die Vorbereitung übernehmen wir.
  2. Wir stimmen mit Ihnen ab, welche Anwendungen Sie nutzen, und binden Ihre Geschäftskonten an.
  3. Wir melden uns für ein kurzes Kennenlerngespräch und klären offene Punkte des Anfangs.
  4. Unsere Arbeit beginnt mit dem ersten offenen Zeitraum. Zeiträume, die noch an anderer Stelle bearbeitet werden, bleiben dort.
Unterlagen

Was Sie wann liefern

Die Tabelle zeigt beispielhaft, wie die Termine in vielen Mandaten laufen. Maßgeblich ist, was Ihr Auftragsschreiben nennt; abweichende Termine stimmen wir mit Ihnen ab. Welche Anwendung welche Unterlage aufnimmt, zeigt die Seite DATEV Online.

UnterlageBis wannWohin
Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen und Reisekostenabrechnungen Ihres Betriebsin der Regel bis zum 20. des FolgemonatsUnternehmen online
Kontobewegungen Ihrer Geschäftskontenlaufend, über die Bankschnittstelle ohne Ihr ZutunBank an DATEV; fehlt die Schnittstelle, stimmen wir den Weg mit Ihnen ab
Kassenaufzeichnungen, wenn Sie Bargeld einnehmenzeitnah; bei täglichem Bargeldgeschäft täglichUnternehmen online oder das mit uns vereinbarte Kassenbuch
Unterlagen zu neuen Beschäftigten: Personalfragebogen, Arbeitsvertragvor dem ersten ArbeitstagUnternehmen online
Private Belege für Ihre Einkommensteuererklärungim Regelfall bis zum 30. September des FolgejahresMeine Steuern
Unterlagen für den Jahresabschluss nach der Checklistebis zum mit uns vereinbarten TerminUnternehmen online; Fragen dazu im MyDATEV Portal
Steuerbescheide und Schreiben des Finanzamts, die bei Ihnen eingehenunmittelbar nach Erhaltprivat in Meine Steuern, für den Betrieb im MyDATEV Portal mit kurzer Nachricht
Umstände, die für Ihre Steuer Bedeutung haben können, etwa ein Umzug oder eine neue TätigkeitzeitnahNachricht im MyDATEV Portal oder per E-Mail

Ein Beispiel: der 20. des Folgemonats

Besteht für die Umsatzsteuervoranmeldung eine Dauerfristverlängerung, bleibt rund ein Monat mehr Zeit. Der 20. des Folgemonats ist dann ein üblicher Termin, bis zu dem Ihre Belege bei uns sein sollten, damit die Buchführung vor der Abgabe fertig wird. Ohne Dauerfristverlängerung vereinbaren wir engere Fenster, zum Beispiel Belege bis zum 5. und Auswertungen bis zum 10. des Folgemonats. Welche Termine für Sie passen, legen wir gemeinsam fest.

Bescheide sofort an uns weiterleiten

Die Einspruchsfrist beträgt grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Wir prüfen Erstbescheide gegen die Erklärung, überwachen die Frist und teilen Ihnen das Ergebnis mit. Dafür müssen wir den Bescheid kennen, auch wenn er nur bei Ihnen eingeht.

Belege

Belege, mit denen wir arbeiten können

Jede Buchung braucht einen Beleg. Fehlen einer Rechnung Pflichtangaben, fordern Sie die Korrektur beim Aussteller an.

Pflichtangaben einer Rechnung

  1. Name und Anschrift des Ausstellers und Ihres Betriebs als Empfänger.
  2. Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ausstellers.
  3. Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer.
  4. Menge und Art der Lieferung oder Leistung und der Zeitpunkt, zu dem sie erbracht wurde.
  5. Entgelt je Steuersatz, Steuersatz und Steuerbetrag oder der Hinweis auf eine Steuerbefreiung.

Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto genügen Name und Anschrift des Ausstellers, Datum, Menge und Art, Bruttobetrag und Steuersatz. Eine Rechnung, die auf Sie privat statt auf den Betrieb lautet, kann nachträglich nicht umgeschrieben werden.

Notizen auf dem Beleg

  1. Wird Ware aus dem Betrieb privat oder intern verwendet, vermerken Sie das auf dem Beleg.
  2. Wird eine Anschaffung gemischt genutzt, etwa ein Fahrzeug oder ein Telefon, notieren Sie den betrieblichen Anteil.
  3. Bei Anlagegütern brauchen wir Lieferant, Bezeichnung mit Marke und Modell und die Seriennummer oder Fahrgestellnummer.
  4. Ist der Zweck einer Ausgabe nicht aus dem Beleg ersichtlich, genügt ein Wort am Rand.

E-Rechnung

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmer E-Rechnungen in den Formaten XRechnung und ZUGFeRD empfangen können. Laden Sie E-Rechnungen im Originalformat in Unternehmen online hoch; die Datei im Format XML ist aufzubewahren, ein Ausdruck oder eine PDF-Kopie genügt dafür nicht. Für den Versand eigener E-Rechnungen gelten Übergangsfristen; wann sie für Sie greifen, klären wir mit Ihnen.

Scannen und Aufbewahren

Der digitale Beleg ist der vereinbarte Weg. Papierbelege scannen Sie selbst, mit 200 dpi in Schwarz-Weiß; das hält die Speicherkosten bei DATEV niedrig. Digitalisieren wir Papier ausnahmsweise für Sie, berechnen wir das gesondert.

Die Originale bleiben bei Ihnen: Der Upload ersetzt die Aufbewahrung nicht. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen laufen weiter; sie betragen je nach Unterlage mehrere Jahre, für Bücher zehn. Wollen Sie Papier dauerhaft ersetzen, braucht es eine Verfahrensdokumentation; dazu beraten wir.

Ihre eigenen Rechnungen

Geben Sie auf Ihren Rechnungen, im Impressum und auf Geschäftsbriefen Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an, nicht die Steuernummer; die Steuernummer behandeln Sie vertraulich.

Bei Kunden in anderen Staaten der Europäischen Union prüfen Sie deren Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vor der Leistung und bewahren den Nachweis auf; die Steuerfreiheit der Lieferung hängt daran und lässt sich nachträglich nicht herstellen. Fällt Ihnen bei einer eingegangenen Rechnung ein unstimmiger Steuersatz auf, fordern Sie eine Korrektur an.

Wenn Sie Bauleistungen erbringen oder beziehen

Erbringt der Empfänger einer Bauleistung selbst nachhaltig Bauleistungen, schuldet er die Umsatzsteuer, nicht der Aussteller der Rechnung. Prüfen Sie Rechnungen von Subunternehmern vor der Zahlung: Weisen sie Umsatzsteuer aus, obwohl Sie selbst Bauleistungen erbringen, fordern Sie eine Korrektur an.

Vor einer eigenen Rechnung klären Sie, ob Ihr Kunde selbst Bauleistungen erbringt; dann stellen Sie ohne Umsatzsteuer mit dem Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers aus. Im Zweifel fordern Sie von Ihrem Kunden die Bescheinigung seines Finanzamts darüber an und bewahren sie auf.

Arbeitsweise

Was mit Ihren Unterlagen geschieht

So bearbeiten wir Ihre Unterlagen

Steuerberatung beginnt mit den richtigen Fragen. Wir stellen sie, weil wir die Fälle kennen, und ein Verantwortlicher behält Ihr Mandat über die Jahre im Blick. Werte ermitteln wir ausschließlich aus Ihren Belegen und Auskünften.

Jede Buchführung und jede Erklärung sieht der Berufsträger vor der Auslieferung ein zweites Mal durch; die Freigabe liegt bei ihm. Wahlrechte stimmen wir mit Ihnen ab.

Freigabe

Wie Sie freigeben

Steuererklärung und Jahresabschluss

  1. Wir stellen Ihnen den Entwurf als Aufgabe im MyDATEV Portal bereit und benachrichtigen Sie.
  2. Sie lesen den Entwurf und prüfen ihn auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Fehlt etwas oder stimmt eine Angabe nicht, schreiben Sie uns; wir ändern den Entwurf.
  3. Mit Ihrer Freigabe übermitteln wir die Erklärung elektronisch an das Finanzamt.

Was die Freigabe bedeutet

Mit der Freigabe erklären Sie, dass die Angaben vollständig und richtig sind. Dazu zählt auch, was nicht in den Unterlagen steht: eine Einnahme ohne Beleg, ein Konto im Ausland, eine Beteiligung. Nennen Sie uns solche Punkte vor der Freigabe; wir sagen Ihnen, ob sie in die Erklärung gehören.

Bis zur Freigabe bleibt die Erklärung liegen; ein Entwurf ohne Antwort wird nicht übermittelt. Bemerken Sie nach der Übermittlung, dass etwas fehlt oder nicht stimmt, sagen Sie es uns umgehend.

Orientierung

Wo Sie was finden

Dokumente von uns liegen in der Anwendung, zu der sie gehören.

Was Sie suchenWo es liegtHinweis
Betriebswirtschaftliche Auswertung, Summen- und Saldenliste, offene PostenUnternehmen onlinejederzeit abrufbar, bereitgestellt bis zum Termin der Umsatzsteuervoranmeldung
Lohn- und Gehaltsabrechnungen und die Auswertungen zum LohnUnternehmen onlineIhre Beschäftigten erhalten ihre Abrechnung in Arbeitnehmer online, wenn Sie das wünschen
Private Steuerbescheide und Unterlagen zu Ihrer EinkommensteuerMeine Steuerndort finden Sie auch Ihre Belege zur Einkommensteuer wieder
Entwürfe zur Freigabe, Schreiben zur Durchsicht, Nachrichten an uns und von unsMyDATEV PortalFreigaben erscheinen dort als Aufgabe
Ergebnis einer BescheidprüfungNachricht von unsmit dem Ergebnis der Prüfung und dem Vorschlag zum weiteren Vorgehen

Unsere Korrespondenz läuft grundsätzlich unverschlüsselt per E-Mail. Unterlagen mit Zahlen und Namen geben Sie bevorzugt über die DATEV-Anwendungen; Lohndaten stellen wir in Unternehmen online bereit oder senden sie verschlüsselt. Post ist weiterhin möglich.

Fehlt ein Dokument, wo Sie es erwarten, oder klappt die Anmeldung nicht: Hilfe bei Problemen.

Besondere Fälle

Wenn mehr dazukommt

Neue Mitarbeiterin, neuer Mitarbeiter

  1. Sie füllen den Personalfragebogen für die Lohn-Stammdaten vollständig aus; bei geringfügiger oder kurzfristiger Beschäftigung ergänzen Sie den entsprechenden Fragebogen.
  2. Sie geben uns die Unterlagen vor dem ersten Arbeitstag. Welche Meldungen bis wann erforderlich sind, hängt vom Beschäftigungsverhältnis und gegebenenfalls der Branche ab.
  3. Fehlen einzelne Angaben, fragen wir gezielt nach.

Beide Fragebögen finden Sie unter Downloads & Formulare.

Krypto & Fremdwährungen

  1. Stellen Sie die verfügbaren Transaktions-, Einzahlungs- und Auszahlungsdaten aller genutzten Anbieter bereit, möglichst im angebotenen Originalformat.
  2. Nennen Sie Wallet-Adressen und bekannte Datenlücken.
  3. Fehlende oder nicht mehr abrufbare Daten stimmen wir mit Ihnen ab.

Mehr zum Thema: Krypto & Fremdwährungen.

EU-Bedienstete und abgeordnete nationale Sachverständige (Seconded National Experts, SNE)

  1. Hilfreich sind die Unterlagen zu Ihrem Beschäftigungs- oder Entsendungsstatus und Ihren Bezügen. Bei SNE gehören dazu insbesondere Entsendungsunterlagen, Abrechnungen des nationalen Arbeitgebers und gegebenenfalls Nachweise über Zahlungen der EU-Institution.
  2. Zusätzlich benötigen wir Wohnsitznachweise und die Vorjahresbescheide.

Themenseiten: EU-Bedienstete und SNE.

Fliegendes Personal

Für Beschäftigte in der Luftfahrt gibt es eine eigene Seite mit den Unterlagen, die wir für die Steuererklärung brauchen: Steuern und Fliegen.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wie lange dauert eine Antwort?

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Anliegen ab. Bei laufender Frist schreiben Sie an office@eu-treuhand.de und nennen die Frist.

Was kostet ein Erstgespräch?

Die Kosten des Erstgesprächs nennen wir Ihnen vor dem Termin.

Sind Termine per Video möglich?

Termine sind auf Wunsch auch per Video möglich.

In welchen Sprachen berät die Kanzlei?

Wir beraten auf Deutsch und Englisch, außerdem auf Russisch, Ukrainisch und Spanisch. Wenn eine andere Sprache hilfreich wäre, sagen Sie uns das frühzeitig.

Ich habe Belege verlegt oder zu spät eingereicht

Reichen Sie nach, was Sie haben, und sagen Sie uns, was fehlt. Nachzügler buchen wir im laufenden Monat.

Wer ist mein Ansprechpartner?

Für Fragen zum Mandat schreiben Sie an office@eu-treuhand.de oder nutzen Ihre DATEV-Zugänge; Ihr persönlicher Ansprechpartner hat den Überblick über Ihr Mandat und meldet sich. Telefonzeiten der Kanzlei: Dienstag bis Donnerstag, 9 bis 12 Uhr mitteleuropäischer Zeit (MEZ, im Sommer MESZ). Weitere Wege und Zeiten stimmen Sie direkt mit ihm ab.

Diese Informationen ersetzen weder Ihr Auftragsschreiben noch die Beratung im Einzelfall. Fragen beantworten wir im Kontakt.