Unternehmensbewertung durch Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Oppenau
Sie kennen Ihr Unternehmen.
Das Bewertungsgutachten erstellen wir.
Wegzug, Nachfolge, Erbauseinandersetzung oder ein Streit über den Wert: In jedem dieser Fälle muss ein Unternehmenswert begründet werden, gegenüber der Finanzverwaltung oder am Verhandlungstisch. Wir ermitteln ihn nach dem Bewertungsstandard der Wirtschaftsprüfer und rechnen die steuerliche Folge im selben Haus durch. Das Gutachten ist so aufgebaut, dass Dritte jeden Schritt nachvollziehen können. Wie ein Wert entsteht und warum zwei Verfahren zu zwei Werten kommen, zeigen wir an einem Beispiel mit Zahlen.
Bewertung und Steuer im selben Haus
Wir sind Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft. Das Gutachten folgt dem Bewertungsstandard der Wirtschaftsprüfer; die Steuer, die aus dem Wert folgt, rechnen wir im selben Haus durch, bei Schenkung, Erbfall, Wegzug oder Verkauf. Prozesse und Rechenwerkzeuge haben wir selbst gestaltet; sie tragen die Mechanik, das Urteil über Annahmen und Ergebnis trifft der Wirtschaftsprüfer.
Der Anlass bestimmt Rahmen und Tiefe
Nicht jeder Anlass braucht ein Vollgutachten. Wer gegenüber dem Finanzamt belegen will, dass der Verkehrswert unter dem steuerlichen Wert liegt, braucht einen Wertnachweis, der die Abweichung begründet. Bei Abfindung oder Verkauf muss der Wert am Verhandlungstisch tragen und beiden Seiten den Rechenweg zeigen. Prüft ein Gericht oder eine Gegenseite den Wert, ist in der Regel das Vollgutachten nach IDW S 1 der Maßstab. Vor dem Angebot klären wir, welcher Wert gebraucht wird und wer ihn lesen soll; daraus folgen Umfang und Tiefe. Geht es nicht um den Wert, sondern darum, ob die GmbH weitergeführt werden kann, steht das auf der Seite Fortführungsprognose.
IDW S 1 und das vereinfachte Ertragswertverfahren
Ein Unternehmen ist so viel wert, wie es seinem Eigentümer künftig einbringt. Beide Verfahren rechnen deshalb mit Gewinnen; sie unterscheiden sich darin, welche Gewinne sie nehmen und wie daraus ein Wert wird.
Das vereinfachte Ertragswertverfahren steht im Bewertungsgesetz und ist für das Finanzamt gedacht. Es nimmt die Gewinne der letzten drei Jahre, bereinigt sie um Einmaliges, zieht einen pauschalen Abschlag für Ertragsteuern ab und bildet den Durchschnitt. Diesen Durchschnitt multipliziert es mit 13,75. Der Faktor ist für jeden Betrieb derselbe, für die Schreinerei wie für das Softwarehaus, und er unterstellt, dass die Zukunft der Vergangenheit gleicht.
IDW S 1 ist der Bewertungsstandard der Wirtschaftsprüfer. Er fragt nicht, was war, sondern was voraussichtlich kommt. Die Geschäftsführung plant die nächsten Jahre; die Planung wird an der Vergangenheit und am Markt geprüft. Die geplanten Überschüsse werden mit einem Zinssatz auf heute zurückgerechnet, der das Risiko dieses einen Unternehmens abbildet.
Liegt das Risiko höher oder gehen die Erträge zurück, fällt der Wert nach IDW S 1 niedriger aus; wächst der Betrieb, meist höher. Keiner der beiden Werte ist falsch. Ob das Finanzamt ein Gutachten nach IDW S 1 übernimmt, entscheidet es im Einzelfall.
Im Beispiel mit frei gewählten Zahlen ergibt das vereinfachte Verfahren rund 2,4 Millionen Euro, das Gutachten nach IDW S 1 bei rückläufigen Erträgen rund 1,4 Millionen Euro. Den Rechenweg Schritt für Schritt zeigt das Beispiel mit Zahlen auf der Seite zum Ertragswertverfahren.
Feste Schritte, Zeit für das Detail
Ein Bewertungsgutachten entsteht bei uns in festen Schritten, von der Unterlagenliste über Planungs- und Zinsrechnung bis zum Text. Weil die Schritte feststehen und die Werkzeuge eigene sind, geht wenig Zeit an die Mechanik verloren; das hält den Honorarrahmen im Verhältnis zum Auftrag. Die gewonnene Zeit geht in das Detail: Wo über Jahre abgezinst wird, verschiebt eine kleine Abweichung im Zinssatz oder in der Planung das Ergebnis deutlich, und dort rechnen wir nach.
Was wir für Sie erstellen
Vollgutachten nach IDW S 1
Planungsrechnung, Kapitalisierungszins, Sensitivitäten und schriftliche Begründung für Gericht, Gesellschafter, Verhandlung oder Finanzverwaltung.
Steuerlicher Wertnachweis
Liegt der steuerliche Wert über dem Verkehrswert, erstellen wir das Gutachten in dem Umfang, den der Nachweis beim Finanzamt braucht.
Zweitmeinung zu vorliegenden Gutachten
Ein vorhandenes Gutachten, nachgerechnet: Planung, Zinssatz, Sonderwerte und Rechenweg; wir benennen, was trägt und was offenbleibt.
Begleitung gegenüber der Finanzverwaltung
Wir erläutern das Gutachten dem Finanzamt und beantworten Rückfragen, wenn der Auftrag das vorsieht; im Einspruch vertreten wir den Wert weiter.
Am Verhandlungstisch
Bei Verkauf, Abfindung, Zugewinn oder Gesellschafterstreit bereiten wir den Wert so auf, dass beide Seiten über Annahmen statt über Behauptungen verhandeln, wenn der Auftrag das vorsieht.
Steuerliche Folge
Welche Steuer aus dem Wert folgt, rechnen wir mit: Schenkung- und Erbschaftsteuer, Wegzugsbesteuerung, Veräußerungsgewinn, Verschonung.
Fünf Schritte vom Anlass zum Gutachten
Woran Sie ein tragfähiges Bewertungsgutachten erkennen
Bevor Sie ein Gutachten weitergeben, prüfen Sie:
- Steht der Bewertungszweck am Anfang, und passt die Tiefe dazu?
- Sind die Planungsannahmen begründet und an der Vergangenheit geprüft?
- Ist der Kapitalisierungszins hergeleitet, und zeigt das Gutachten, wie stark das Ergebnis an ihm hängt?
- Kann ein Dritter den Rechenweg mit denselben Unterlagen wiederholen?
Kurz beantwortet
Reicht nicht das vereinfachte Ertragswertverfahren?
Für manche Unternehmen reicht es. Entfernt sich der Wert aus dem vereinfachten Verfahren von den künftigen Erträgen, prüfen wir, ob ein Gutachten nach IDW S 1 einen anderen Wert begründet. Ein niedrigerer Wert kann dem Finanzamt vorgelegt werden. Ob es ihn übernimmt, entscheidet es im Einzelfall.
Was kostet ein Bewertungsgutachten?
Den Honorarrahmen nennen wir nach Durchsicht der Unterlagen im Angebot; er richtet sich nach Umfang und Tiefe.
Wie lange dauert es?
Das hängt von Unterlagen und Anlass ab; den Zeitplan nennen wir im Angebot.
Kann ich mich ohne konkreten Fall informieren?
Ja, etwa vor einer geplanten Übergabe oder einem Umzug ins Ausland. Was ein Erstgespräch kostet, sagen wir vor dem Termin.
Ein Wert, der nur behauptet wird, hilft niemandem. Wir legen die Annahmen offen und zeigen, wo die Grenzen des Ergebnisses liegen.
Schreiben Sie an office@eu-treuhand.de; Ihr persönlicher Ansprechpartner meldet sich.
Anfrage
Schildern Sie Anlass und Unternehmen in ein paar Sätzen an office@eu-treuhand.de, auch ohne konkreten Fall; ein Mandat entsteht daraus nicht. Für einen Termin nennen Sie uns Ihren Namen und eine Rückrufnummer. Unterlagen übergeben Sie später über den passenden DATEV-Zugang.