Methode

Ertragswertverfahren: IDW S 1 und das vereinfachte Verfahren

Beide Verfahren leiten den Wert eines Unternehmens aus seinen Erträgen ab, aber auf verschiedenen Wegen. Das vereinfachte Verfahren des Bewertungsgesetzes rechnet mit der Vergangenheit und einem festen Faktor; der Bewertungsstandard der Wirtschaftsprüfer rechnet mit der Zukunft und einem Zinssatz für dieses Unternehmen. Ein Beispiel mit Zahlen zeigt beide Rechenwege.

Der Aufbau nach IDW S 1

Am Anfang steht der Bewertungszweck, denn er bestimmt, welche Annahmen zulässig sind. Dann folgt die Planung der künftigen Erträge und Ausschüttungen, geprüft an der Vergangenheit und an der Lage des Marktes. Die geplanten Überschüsse werden mit einem Kapitalisierungszins abgezinst, der aus einem risikolosen Basiszins und einem Zuschlag für das Risiko dieses Unternehmens besteht; erwartetes Wachstum fließt ein.

Vermögen, das der Betrieb nicht braucht, wird gesondert bewertet und hinzugerechnet. Zum Schluss wird das Ergebnis plausibilisiert, etwa an Vergleichswerten oder am Substanzwert, und es wird gezeigt, wie stark es an einzelnen Annahmen hängt.

Der Aufbau des vereinfachten Verfahrens

Das vereinfachte Ertragswertverfahren nimmt die Betriebsergebnisse der letzten Jahre, bereinigt sie um die Posten, die das Gesetz vorgibt, und bildet den Durchschnitt. Dieser Durchschnitt wird mit einem Faktor vervielfacht, den das Gesetz vorgibt und der für alle Unternehmen gleich ist. Hinzu kommt Vermögen, das der Betrieb nicht braucht, sowie gesondert bewertete Beteiligungen. Der Substanzwert bildet in der Regel die Untergrenze. Das Verfahren ist einfach anzuwenden und für viele Unternehmen eine brauchbare Näherung; es ist nicht vorgesehen, wenn es zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führt.

Wann beide auseinanderlaufen

Solange die Zukunft der Vergangenheit gleicht und das Risiko dem Durchschnitt entspricht, können beide Werte nahe beieinander liegen. Sie trennen sich, wenn das Unternehmen wächst oder schrumpft, wenn die Erträge schwanken, wenn das Risiko vom Durchschnitt abweicht oder wenn Investitionen nachgeholt werden müssen, die die Vergangenheit nicht belastet haben.

Schematisch: Ein Betrieb hatte starke Jahre durch einen Großkunden, der nun wegfällt. Das vereinfachte Verfahren vervielfacht die starken Jahre; der Standard der Wirtschaftsprüfer plant den Rückgang und kommt in diesem Fall zu einem niedrigeren Wert. Umgekehrt bildet das vereinfachte Verfahren ein wachsendes Unternehmen zu niedrig ab, weil es die anlaufenden Erträge noch nicht sieht. Keines der beiden Ergebnisse ist falsch; sie beantworten verschiedene Fragen.

Beispiel

Ein Beispiel mit Zahlen

Alle Zahlen sind frei gewählt und gerundet; sie beschreiben kein tatsächliches Unternehmen. Beispielbetrieb ist eine GmbH; das Gehalt des Geschäftsführers ist als Aufwand gebucht, Vermögen außerhalb des Betriebs gibt es nicht.

Vereinfachtes Ertragswertverfahren (Beispiel)

Gewinn vor Ertragsteuern: Jahr 1 200.000 Euro, Jahr 2 250.000 Euro, Jahr 3 310.000 Euro.

Bereinigung um Einmaliges: Jahr 1 plus 40.000 Euro für einen nicht versicherten Schaden, Jahr 3 minus 50.000 Euro aus dem Verkauf eines Grundstücks. Bereinigt: 240.000, 250.000 und 260.000 Euro.

Pauschaler Abschlag für Ertragsteuern, wie das Gesetz ihn vorgibt: danach 168.000, 175.000 und 182.000 Euro.

Durchschnitt der drei Jahre: 175.000 Euro.

Mal 13,75, dem festen Faktor des Gesetzes: 2.406.250 Euro.

Wert im Beispiel: rund 2,4 Millionen Euro. Der Substanzwert liegt im Beispiel darunter und bleibt ohne Wirkung.

Gutachten nach IDW S 1 (Beispiel)

Anlass der Planung: Der größte Kunde hat zum Jahresende gekündigt.

Geplante Überschüsse nach Steuern: Planjahr 1 150.000 Euro, Planjahr 2 120.000 Euro, ab Planjahr 3 110.000 Euro, danach leicht wachsend.

Zinssatz im Beispiel: 9 Prozent, zusammengesetzt aus einem Basiszins und einem Zuschlag für das Risiko dieses Unternehmens.

Heutiger Wert der Planjahre 1 und 2: rund 137.600 Euro und 101.000 Euro.

Heutiger Wert der Planjahre ab 3: rund 1.157.300 Euro.

Wert im Beispiel: rund 1,4 Millionen Euro.

Die Werte liegen auseinander, weil das vereinfachte Verfahren den Durchschnitt dreier guter Jahre mit einem Faktor vervielfacht, der für alle Unternehmen gilt, während das Gutachten mit den geplanten, geringeren Überschüssen und mit einem Zinssatz rechnet, der das Risiko dieses Unternehmens abbildet. Umgerechnet entspricht der Faktor 13,75 einer Verzinsung von gut 7 Prozent, das Beispiel setzt 9 Prozent an. Bei einem wachsenden Betrieb kehrt sich das um, dann liegt der Wert nach IDW S 1 meist über dem vereinfachten Wert. Welcher Wert für die Steuer gilt, entscheidet das Finanzamt im Einzelfall; das Beispiel zeigt zwei Rechenwege und verspricht keine Ersparnis.

Die Gegenprobe

Bevor Sie ein Gutachten weitergeben, prüfen Sie:

  • Ist der Kapitalisierungszins hergeleitet und nicht nur gesetzt?
  • Wird die Planung an der Vergangenheit geprüft, und sind Abweichungen begründet?
  • Zeigt das Gutachten, wie sich der Wert bei anderen Annahmen verändert?

Weiterlesen und Anfrage

Welches Verfahren für welchen Anlass passt, beschreibt die Übersichtsseite Unternehmensbewertung; die Wertbegriffe erklärt die Seite Verkehrswert und Steuerwert. Schreiben Sie an office@eu-treuhand.de; Ihr persönlicher Ansprechpartner meldet sich.