Fortführungsprognose

Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit bei der GmbH

Drei Lagen werden im Alltag oft in einen Topf geworfen, obwohl sie verschiedene Fragen stellen: Deckt das Vermögen die Schulden? Kann die GmbH heute zahlen? Kann sie es in absehbarer Zeit noch? Die Fortführungsprognose setzt bei der ersten und bei der dritten Frage an. Was sie rechnet, zeigt die Übersicht Fortführungsprognose an einem Beispiel mit Zahlen.

Überschuldung: Vermögen gegen Schulden, mit Blick nach vorn

Überschuldet ist eine GmbH vereinfacht gesagt, wenn ihr Vermögen die Schulden nicht mehr deckt und die Fortführung über den vorgesehenen Zeitraum nicht überwiegend wahrscheinlich ist. Beides muss zusammenkommen. Ein Fehlbetrag in der Bilanz allein genügt nicht: Zeigt die Fortführungsprognose, dass die GmbH ihre Zahlungen voraussichtlich leisten kann, steht der Fehlbetrag nicht für eine Überschuldung.

Beispiel aus dem Betrieb: Eine Handels-GmbH hat zwei Verlustjahre hinter sich, das Stammkapital ist aufgebraucht, die Bilanz zeigt einen Fehlbetrag. Die Aufträge laufen weiter, ein Gesellschafter hat ein Darlehen schriftlich zugesagt. Ob die GmbH überschuldet ist, entscheidet jetzt die Prognose.

Fällt die Prognose negativ aus, folgt ein zweiter Schritt: Vermögen und Schulden werden zu den Werten angesetzt, die eine Abwicklung brächte. Wie sich das Bild dadurch verändert, zeigt der Abschnitt Wenn die Fortführungsannahme entfällt auf der Übersicht.

Zahlungsunfähigkeit: die Lage von heute

Zahlungsunfähig ist eine GmbH, wenn sie fällige Zahlungen nicht mehr leisten kann. Hier geht es nicht um die Zukunft, sondern um den Stand am Stichtag: Welche Mittel stehen bereit, welche Rechnungen sind fällig. Eine einzelne verspätete Zahlung macht noch keine Zahlungsunfähigkeit; eine Lücke, die sich aus eigener Kraft nicht mehr schließt, in aller Regel schon.

Beispiel aus dem Betrieb: Die Löhne sind fällig, das Konto ist leer, die Kreditlinie ausgeschöpft, und der große Kunde zahlt erst später. Dann ist nicht die Prognose gefragt, sondern der Liquiditätsstatus von heute. Die Arbeit an einer Prognose rechtfertigt in dieser Lage kein Abwarten.

Drohende Zahlungsunfähigkeit: die Lücke ist absehbar

Drohend zahlungsunfähig ist die GmbH, wenn heute noch alles bezahlt werden kann, die Planung aber zeigt, dass das in absehbarer Zeit nicht mehr reicht. Die Planung erstreckt sich hier in aller Regel über einen längeren Zeitraum als bei der Überschuldungsprüfung. In dieser Lage darf die Geschäftsführung einen Insolvenzantrag stellen, muss es aber nicht; in aller Regel bleibt Raum, Maßnahmen zu belegen und die Lücke zu schließen.

Beispiel aus dem Betrieb: Ein Mietvertrag läuft aus, der Umzug kostet, und in einem Monat des nächsten Jahres treffen Steuernachzahlung und Tilgung zusammen. Heute ist Geld da; die Planung zeigt, dass es in diesem Monat fehlen wird. Das ist der Anlass für eine Planung über einen längeren Zeitraum, mit Maßnahmen und ihren Nachweisen.

Was die Geschäftsführung trifft

Ist eine GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet, muss die Geschäftsführung in aller Regel ohne Zögern einen Insolvenzantrag stellen; wer zu lange wartet, kann persönlich haften. Die Fortführungsprognose nimmt diese Pflicht nicht ab; sie liefert die Zahlen, auf denen die Entscheidung ruht. Welche Frist im Einzelfall läuft und welche Schritte folgen, klärt ein Rechtsanwalt. Wir bleiben Ihr Ansprechpartner für Zahlen und Planung.

Die Gegenprobe

Bevor Sie Ihre Lage einordnen, prüfen Sie:

  • Welche Rechnungen sind heute fällig, und welche Mittel stehen heute bereit?
  • Deckt das Vermögen zu Fortführungswerten die Schulden, oder zeigt die Bilanz einen Fehlbetrag?
  • Zeigt die Planung in einem künftigen Monat eine Lücke, und ist eine Maßnahme dagegen belegt?

Weiterlesen und Anfrage

Was die Prognose rechnet, erklärt die Seite Was eine Fortführungsprognose rechnet; den Rahmen beschreibt die Übersicht Fortführungsprognose. Schreiben Sie an office@eu-treuhand.de; Ihr persönlicher Ansprechpartner meldet sich.