Für abgeordnete nationale Sachverständige (Seconded National Experts, SNE)
An eine europäische Einrichtung abgeordnet?
Ihre deutsche Steuererklärung machen wir.
Bezüge des Dienstherrn, Tagegeld der Institution, Wohnung am Dienstort, Familie in Deutschland: Diese Erklärung kennen wir aus bisherigen Fällen und bringen sie belegt zum Finanzamt.
Zwei Geldquellen, zwei Länder, eine Erklärung
Als SNE erhalten Sie weiter die Bezüge Ihres deutschen Dienstherrn und zusätzlich das Tagegeld der europäischen Institution. Dazu kommen die Wohnung am Dienstort, oft eine Wohnung in Deutschland, vielleicht ein Ehepartner mit eigenem Einkommen. Jede dieser Positionen wird in der deutschen Erklärung anders behandelt.
Ob das Tagegeld steuerfrei bleibt, hängt von der Bescheinigung des Dienstherrn und von der Höhe ab. Eine falsche Einordnung kostet Geld oder führt später zu Rückfragen des Finanzamts. Wir prüfen beide Seiten getrennt, rechnen die Aufteilung der Wohnungskosten zwischen Dienst und Privatem nach und belegen jede Position so, dass das Finanzamt sie nachvollziehen kann.
Das ist unser Fach. Wir beraten Menschen im Staatsdienst und bei internationalen Einrichtungen mit Bezügen aus mehreren Quellen und Wohnsitzen in verschiedenen Ländern, von Oppenau im Schwarzwald aus und für Mandanten in Deutschland, Belgien, den Niederlanden und weiteren Staaten.
Eine Erklärung, die Sie verstehen und das Finanzamt nachvollziehen kann
Vollständige Erklärung
Bezüge, Tagegeld, Wohnung, weitere Einkünfte, Familie: Wir erfassen die Positionen, die zu Ihrer Abordnung gehören, und erklären sie in der richtigen Anlage.
Belegbare Rechnung
Rechtsquellen lesen wir im amtlichen Wortlaut. Zahlen rechnen wir nach und führen sie auf ihre Quelle zurück. Was offen ist, steht im Entwurf.
Antworten auf Ihre Lage
Ehepartner mit anderem Status in Brüssel, Elternzeit, Wechsel des Dienstherrn, Umzug in den Staat des Dienstorts: Wir prüfen, was sich dadurch in Ihrer Erklärung ändert, und sagen es Ihnen vorher.
Vertretung gegenüber dem Finanzamt
Nachfragen beantworten wir mit Belegen. Weicht der Bescheid ab, prüfen wir, ob ein Einspruch Aussicht hat und was er kostet, und erheben ihn in Abstimmung mit Ihnen gegen die Festsetzung und die verbundenen Verwaltungsakte. Hilft das Finanzamt nicht ab, vertreten wir Sie in Abstimmung mit Ihnen vor dem Finanzgericht.
Fünf Schritte, alle aus der Ferne möglich
Was Sie mitbringen
Hilfreich sind für den Anfang:
- Entsendungsunterlagen und die Abrechnungen Ihres deutschen Dienstherrn
- Nachweise über Zahlungen der Institution, etwa das Tagegeld
- Wohnsitznachweise für den Dienstort und Deutschland sowie die Vorjahresbescheide
Kurz beantwortet
Ich bin schon länger abgeordnet und habe Jahre nicht erklärt.
Dann prüfen wir zuerst, welche Jahre offen sind, und ob eine Nacherklärung oder eine Selbstanzeige in Betracht kommt. Sie erfahren das, bevor wir beginnen.
Mein Ehepartner arbeitet auch in Brüssel.
Arbeiten Ehepartner mit unterschiedlichem Status in Brüssel, prüfen wir die Folgen für Ihre gemeinsame oder getrennte Erklärung.
Geht das auf Englisch?
Ja. Wir beraten auf Deutsch und Englisch, außerdem auf Russisch, Ukrainisch und Spanisch. Diese Seite gibt es auch auf Englisch.
Was kostet das?
Umfang und Vergütung stehen in unserem Angebot, bevor wir beginnen. Die Kosten eines Erstgesprächs nennen wir Ihnen vor dem Termin.
Sie konzentrieren sich auf Ihre Abordnung. Die deutsche Steuererklärung übernehmen wir.
Schreiben Sie an office@eu-treuhand.de; Ihr persönlicher Ansprechpartner meldet sich.
Anfrage
Schreiben Sie uns, seit wann Sie abgeordnet sind und welche Jahre offen sind, an office@eu-treuhand.de. Für einen Termin brauchen wir Ihren Namen und eine Rückrufnummer. Die Unterlagen laden Sie später in den passenden DATEV-Zugang hoch.