Für abgeordnete nationale Sachverständige (Seconded National Experts, SNE)

An eine europäische Einrichtung abgeordnet?
Ihre deutsche Steuererklärung machen wir.

Bezüge des Dienstherrn, Tagegeld der Institution, Wohnung am Dienstort, Familie in Deutschland: Diese Erklärung kennen wir aus bisherigen Fällen und bringen sie belegt zum Finanzamt.

Abordnung ist unser Fach
Die Spielarten dieser Erklärung sind uns aus eigener Praxis vertraut
Entwurf zum Prüfen
Sie sehen jede Zahl und jede Annahme, bevor etwas an das Finanzamt geht
Alles aus der Ferne möglich
Belege per DATEV, Termin per Video, auf Deutsch oder Englisch
Einspruch und Finanzgericht
Weicht der Bescheid ab, vertreten wir Sie nach Prüfung von Aussicht und Kosten bis zum Finanzgericht
Warum diese Erklärung eine eigene Sache ist

Zwei Geldquellen, zwei Länder, eine Erklärung

Als SNE erhalten Sie weiter die Bezüge Ihres deutschen Dienstherrn und zusätzlich das Tagegeld der europäischen Institution. Dazu kommen die Wohnung am Dienstort, oft eine Wohnung in Deutschland, vielleicht ein Ehepartner mit eigenem Einkommen. Jede dieser Positionen wird in der deutschen Erklärung anders behandelt.

Ob das Tagegeld steuerfrei bleibt, hängt von der Bescheinigung des Dienstherrn und von der Höhe ab. Eine falsche Einordnung kostet Geld oder führt später zu Rückfragen des Finanzamts. Wir prüfen beide Seiten getrennt, rechnen die Aufteilung der Wohnungskosten zwischen Dienst und Privatem nach und belegen jede Position so, dass das Finanzamt sie nachvollziehen kann.

Das ist unser Fach. Wir beraten Menschen im Staatsdienst und bei internationalen Einrichtungen mit Bezügen aus mehreren Quellen und Wohnsitzen in verschiedenen Ländern, von Oppenau im Schwarzwald aus und für Mandanten in Deutschland, Belgien, den Niederlanden und weiteren Staaten.

Was Sie bekommen

Eine Erklärung, die Sie verstehen und das Finanzamt nachvollziehen kann

Vollständige Erklärung

Bezüge, Tagegeld, Wohnung, weitere Einkünfte, Familie: Wir erfassen die Positionen, die zu Ihrer Abordnung gehören, und erklären sie in der richtigen Anlage.

Belegbare Rechnung

Rechtsquellen lesen wir im amtlichen Wortlaut. Zahlen rechnen wir nach und führen sie auf ihre Quelle zurück. Was offen ist, steht im Entwurf.

Antworten auf Ihre Lage

Ehepartner mit anderem Status in Brüssel, Elternzeit, Wechsel des Dienstherrn, Umzug in den Staat des Dienstorts: Wir prüfen, was sich dadurch in Ihrer Erklärung ändert, und sagen es Ihnen vorher.

Vertretung gegenüber dem Finanzamt

Nachfragen beantworten wir mit Belegen. Weicht der Bescheid ab, prüfen wir, ob ein Einspruch Aussicht hat und was er kostet, und erheben ihn in Abstimmung mit Ihnen gegen die Festsetzung und die verbundenen Verwaltungsakte. Hilft das Finanzamt nicht ab, vertreten wir Sie in Abstimmung mit Ihnen vor dem Finanzgericht.

Ablauf

Fünf Schritte, alle aus der Ferne möglich

So läuft es ab
1. Anfrage
Sie schreiben uns ein paar Sätze zu Ihrer Abordnung. Ein Mandat entsteht daraus noch nicht.
2. Unterlagenliste & Angebot
Sie erhalten die Liste der benötigten Unterlagen und unser Angebot mit Umfang und Vergütung. Erst wenn Sie zustimmen, beginnen wir.
3. Upload
Sie laden Abrechnungen, Bescheinigungen und Vorjahresbescheide in Ihren DATEV-Zugang hoch, ohne E-Mail-Anhänge.
4. Entwurf & Freigabe
Sie prüfen den Entwurf mit allen Annahmen und geben ihn im Zugang frei. Fragen klären wir per E-Mail oder Video.
5. Abgabe & Bescheid
Wir übermitteln die Erklärung und vergleichen den Bescheid mit der Erklärung, sobald er kommt.
Termine sind auf Wunsch per Video möglich; der Postweg bleibt offen.

Was Sie mitbringen

Hilfreich sind für den Anfang:

  • Entsendungsunterlagen und die Abrechnungen Ihres deutschen Dienstherrn
  • Nachweise über Zahlungen der Institution, etwa das Tagegeld
  • Wohnsitznachweise für den Dienstort und Deutschland sowie die Vorjahresbescheide
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Ich bin schon länger abgeordnet und habe Jahre nicht erklärt.

Dann prüfen wir zuerst, welche Jahre offen sind, und ob eine Nacherklärung oder eine Selbstanzeige in Betracht kommt. Sie erfahren das, bevor wir beginnen.

Mein Ehepartner arbeitet auch in Brüssel.

Arbeiten Ehepartner mit unterschiedlichem Status in Brüssel, prüfen wir die Folgen für Ihre gemeinsame oder getrennte Erklärung.

Geht das auf Englisch?

Ja. Wir beraten auf Deutsch und Englisch, außerdem auf Russisch, Ukrainisch und Spanisch. Diese Seite gibt es auch auf Englisch.

Was kostet das?

Umfang und Vergütung stehen in unserem Angebot, bevor wir beginnen. Die Kosten eines Erstgesprächs nennen wir Ihnen vor dem Termin.

Sie konzentrieren sich auf Ihre Abordnung. Die deutsche Steuererklärung übernehmen wir.

Schreiben Sie an office@eu-treuhand.de; Ihr persönlicher Ansprechpartner meldet sich.

Anfrage

Schreiben Sie uns, seit wann Sie abgeordnet sind und welche Jahre offen sind, an office@eu-treuhand.de. Für einen Termin brauchen wir Ihren Namen und eine Rückrufnummer. Die Unterlagen laden Sie später in den passenden DATEV-Zugang hoch.

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